Ein Arbeitsmediziner untersucht die unterschiedlichsten Arbeitsplätze, wie z.B. Büros. Arbeitsmediziner beurteilen die Gefährdung von Mitarbeitern, wie bei Schweißern. Arbeitsmediziner beraten beim Umgang mit Gefahrstoffen Bei Begehungen weist ein Arbeitsmediziner auf Gefährdungen von Mitarbeitern hin. Ein Betriebsarzt führt Maßnahmen zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen aus. Arbeitsmediziner beraten die Beschäftigten in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Zu meinen Aufgaben als Arbeitsmediziner gehört eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen. Ein wichtiger Aspekt meiner Arbeit als Arbeitsmediziner umfasst  betriebsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Ich stehe Ihnen und Ihren Mitarbeitern beratend in Fragen der Arbeitssicherheit zur Seite. Kernaufgabe eines Betriebsmediziners ist es, Arbeitsunfälle zu verhindern. Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich sowohl mit dem einzelnen Arbeitnehmer als auch mit betrieblichen Strukturen. Ein Facharzt für Arbeitsmedizin unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner arbeitsmedizinischen und vorsorglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern. Ich berate Sie zu Impffragen und führe Impfungen in Abhängigkeit der beruflichen Gefährdung sowie  Grippeschutzimpfungen durch. Als Arbeitsmediziner biete ich  Reiseberatungen bei dienstlich notwendigen Auslandsaufenthalten an.
Bilder diverser für die Arbeitsmedizin relevanten Betriebe
05.12.2018
Grippesaison 2018/2019
Die Empfehlung des RKI, wie auch die Entscheidung des G-BA zur Kostenerstattung des Vierfach-Impfstoffes gegen Influenza hat dazu geführt, dass nur noch vereinzelt dieser Impfstoff in den Apotheken zur Verfügung steht. Auch wenn die erste Welle der Influenza im Dezember ansteht, so sollten sich vor allem die Risikogruppen noch impfen lassen. Falls kein Vierfachimpfstoff zur Verfügung steht, so ist eine Impfung mit dem Dreifachimpfstoff zu erwägen, auch wenn in diesem Falle ein Influenza B-Stamm nicht berücksichtigt ist. Für einen Aufbau der Immunität braucht der Organismus ca. 2 Wochen. Aktuelle Informationen zum Verlauf der Grippesaison erhalten Sie bei der Arbeitsgemeinschaft Influenza.
01.12.2018
Depression - Deutschland Barometer 2018
Die Depression hat Auswirkungen auf Partnerschaft und Familie

Sowohl im beruflichen, wie privatem Kontext ist die Depression eine Erkrankung, die nicht nur für den Erkrankten belastend ist. Auch der im Betrieb tätige Mitarbeiter, der einen Angehörigen mit Depression betreut oder mit ihm zusammenlebt, ist ein Betroffener. Das von der Deutschen Depressionshilfe veröffentlichte Barometer ist auch für betriebliche Akteure interessant.
Siehe: Stiftung Deutsche Depressionshilfe
28.10.2018
Forum für selbständige Betriebsärzte
oder für die, die es werden wollen. Kolle­ge Nico Barteska hat diese Plattform er­öff­net, damit Themen rund um die Selb­ständigkeit thematisiert werden können. Sie können sich unter amed-forum.de anmelden.
23.10.2018
Telearbeitsmedizin
Offensichtlich wird durch die Video­sprech­stun­de das Arzt-Patienten-Ge­spräch nicht viel länger. Die Auswertung von 81.000 Videosprechstunden ergab eine durchschnittliche Kontaktzeit von 8,2 Minuten via Smartphone, Tablet oder PC. Bemerkenswert erscheint, dass bei Patienten, die ein Smartphones für die Videosprechstunde nutzten, die Zeit des Kontaktes mit 7,6 Minuten kürzer war, als bei dem Gebrauch von Tablet (10,0 Minuten) und Desktop-PC (10,2 Minuten).
Welche Bedeutung die Tele­arbeits­medi­zin gerade für die Versorgung der KMUs haben wird, lässt sich derzeit verlässlich nicht vorhersagen. https://www.nejm.org/­doi/full/10.1056/­NEJMc1805746
15.10.2018
Symposiumreihe "Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Probenahme - Analytik - Beurteilung 5‍. Symposium 2018
Die Vorträge aus September sind zwi­schen­zeitlich veröffentlicht. Für Inte­res­sierte sind die Vorträge abrufbar unter: http://analytik.bgrci.de
07.10.2018
Neue Verordnung für persönliche Schutzausrüstung.
Seit 20.04.2018 ist die Inverkehr­brin­gung von PSA innerhalb der EU ver­bind­lich (Verordnung (EU) 2016/­425 vom 09.03.2016). Daraus ergeben sich für die Unternehmen Konsequenzen.
Die Übergangsfrist beträgt ein Jahr und die Liste der PSA in Kategorie III wurde erweitert. Bei PSA in dieser Kategorie sind neben den üblichen Unter­wei­sun­gen auch praktische Übungen er­for­der­lich (siehe § 31 der DGUV Vorschrift 1).
Eine vorläufige Veröffentlichung in eng­lischer Sprache finden Sie unter https://ec.europa.eu/docsroom/
Nutzen Sie als Suchbegriff PPE Regulation.
03.10.2018
Die BG RCI hat eine Aktuali­sie­rung der fruchtschä­digenden Gefahrstoffe veröffentlicht.
Zielgruppen sind Mitarbeiterinnen und Führungskräfte in Betrieben und kon­zen­triert sich auf die wesentlichen Punkte und Regeln (Stand 8/2018).
Download unter: https://downloadcenter.bgrci.de/­resource/downloadcenter/­downloads/M039_­Gesamt­dokument_2018-08-15.pdf
Christoph Höwner

Facharzt für Arbeitsmedizin
Facharzt für Innere Medizin
Medizinische Informatik

Mobil: 0151 - 560 181 74

© Christoph Höwner
• Stand: 2019